Bekanntmachung
AUFHEBUNG des absoluten Verbots von offenem Feuer und Feuerwerken im Gebiet
der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main
Das generelle und absolute Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in
bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen– im Gesamtgebiet der Gemeinden
Neuendorf, Neustadt a.Main, Rechtenbach und Steinfeld vom 22.06.2026 ist ab sofort
aufgehoben.
Lohr a.Main, 14.09.2026
Verwaltungsgemeinschaft
K r a u s
Gemeinschaftsvorsitzender
