Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website der Gemeinde Neustadt am Main unter https://gemeinde.bfms.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente
Auf dieser Website werden Dokumente im PDF-Format bereitgestellt (z. B. Ausgaben des Gemeindeblatts „Der Bote“, Sitzungsprotokolle des Gemeinderats, Formulare). Ein Teil dieser PDF-Dateien erfüllt nicht alle Anforderungen an ein barrierefreies Dokument gemäß PDF/UA. Betroffen sind insbesondere:
- Fehlende oder unvollständige Textauszeichnung (Tags)
- Nicht hinterlegte Alternativtexte für enthaltene Grafiken
- Scan-basierte Dokumente ohne durchsuchbaren Text
Begründung: Diese Dokumente wurden größtenteils von externen Stellen erstellt oder sind historische Archivdokumente. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung aller Altdokumente ist mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.
Alternative: Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt der Dokumente in einem barrierefreien Format zur Verfügung (siehe Kontakt unten).
E-Paper-Reader
Der auf dieser Website integrierte E-Paper-Reader zur Darstellung des Gemeindeblatts „Der Bote“ ist für die Nutzung mit Screenreadern eingeschränkt geeignet. Die Blätternavigation ist zwar per Tastatur bedienbar, die gerenderten Seiten liegen jedoch als Grafiken vor und enthalten keinen durchsuchbaren Text.
Alternative: Alle Ausgaben stehen zusätzlich als PDF-Download zur Verfügung.
Karten und geografische Inhalte
Sofern auf dieser Website Kartenanwendungen (z. B. zur Ortsangabe) eingebunden sind, sind diese für Screenreader-Nutzer eingeschränkt zugänglich. Sie enthalten keine strukturierten Alternativtexte für kartenbasierte Inhalte.
Technische Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Die Website der Gemeinde Neustadt am Main setzt folgende technische Maßnahmen zur Barrierefreiheit um:
- Semantisches HTML5 mit korrekter Überschriftenstruktur
- Barrierefreiheits-Toolbar mit Schriftgrößenanpassung und Kontrasterhöhung
- Skip-Links zum Überspringen von Navigation und Suche
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit der Navigation
- ARIA-Auszeichnungen für interaktive Elemente
- Ausreichende Farbkontraste im Standard- und Hochkontrastmodus
- Alternatives dunkles Farbschema (Dark Mode)
- Responsive Design für alle Gerätegrößen
- Deklaration der Seitensprache (lang=“de“)
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.06.2026 erstellt. Die Einschätzung des Stands der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung durch die Gemeinde Neustadt am Main.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie uns gerne kontaktieren:
Gemeinde Neustadt am Main
Spessartstraße 3
97845 Neustadt am Main
Telefon: 09393 / 506
E-Mail: buergermeister@neustadt-main.de
Wir bemühen uns, auf Ihre Anfrage innerhalb von 6 Wochen zu antworten.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme mit uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, außergerichtliche Streitigkeiten in Bezug auf Barrierefreiheit zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 427-1816
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Für Beschwerden über Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Bayern ist außerdem zuständig:
Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Winzererstraße 9
80797 München
Telefon: 089 1261-3713
E-Mail: behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de
Website: www.behindertenbeauftragter.bayern.de
