Allgemeine Informationen

Mitarbeiter/in (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof gesucht

Die Gemeinde Neustadt a.Main sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n engagierte/n und zuverlässige/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof in Vollzeit.

Wir erwarten:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
  • Erfahrung im Umgang mit Bau- oder Landmaschinen
  • Ein freundliches, serviceorientiertes und bürgernahes Auftreten
  • Eine selbstständige, verantwortungsbewusste und zuverlässige Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Einen gültigen Führerschein der Klasse B und T
  • Grundlegende EDV-Kenntnisse
  • Die Bereitschaft, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. Winterdienst) tätig zu
    werden.

Ihre Aufgaben:

Zu Ihrem vielseitigen Aufgabengebiet gehören insbesondere:
Pflege, Unterhaltung und Instandhaltung gemeindlicher Grün- und Freiflächen, Pflege des Friedhofs sowie der Spielplätze, Winterdienst einschließlich Räum- und Streueinsätzen, Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an gemeindlichen Straßen, Bedienung, Wartung und Pflege der Bauhof-Fahrzeuge und Maschinen, Unterstützung bei weiteren Aufgaben des gemeindlichen Bauhofs.

Wir bieten Ihnen:

  • eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit
  • einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des TVöD
  • eine jährliche Jahressonderzahlung sowie eine leistungsorientierte Bezahlung
  • eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • Möglichkeit zur fachlichen Fort- und Weiterbildung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 21.08.2026 an die

Gemeinde Neustadt a.Main
Spessartstr. 3
97845 Neustadt a.Main

oder per E-Mail an: buergermeister@neustadt-erlach.de

Die Gleichstellung aller Beschäftigten ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewer-
berinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-
gen bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können Auslagen und Fahrtkosten nicht erstattet
werden.