Das Landratsamt Main-Spessart hat per Allgemeinverfügung vom 24. Juli 2026 die Wasserentnahme aus fließenden Gewässern II. und III. Ordnung untersagt – zunächst bis einschließlich 31. August 2026. Grund sind die anhaltende Trockenheit und die dadurch bedingten niedrigen Wasserstände, die Grundwasser und Gewässerökologie belasten. Betroffen ist damit auch das Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs; ausgenommen bleibt der Main als Gewässer I. Ordnung. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Quelle: Landratsamt Main-Spessart
