Das Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2026 ist im Folgenden als Text wiedergegeben und steht zusätzlich als PDF zum Download bereit. Der Text wurde automatisch aus dem PDF übernommen; maßgeblich ist das PDF-Dokument.
(Vom Gemeinderat nicht förmlich genehmigte Fassung)
TOP 01 – Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 23.07.2026
Erster Bürgermeister Kimmel erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.
Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).
Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 23.07.2026 wurde zugestellt.
Aus dem Gemeinderat gibt es mehrere Einwände zur Niederschrift, über die gesondert entschieden wird.
TOP 01 A – Einwand zur Niederschrift vom 23.07.2026 – Verspätung eines GR-Mitglieds
3.Bürgermeister Hofmann moniert, dass aus der Niederschrift vom 23.07.2026 nicht ersichtlich ist, dass ein Gemeinderatsmitglied erst zum TOP 2 erschienen ist. Der Einwand der Fraktion Gemeinsam für Neustadt und Erlach, dass sich am 23.07.2026 daneben noch ein weiteres Gemeinderatsmitglied verspätete, konnte in der heutigen Sitzung nicht mehr nachvollzogen werden. Die Verspätung des Gemeinderatsmitglieds wird in der Niederschrift nachgetragen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Persönlich beteiligt: 0
TOP 01 B – Einwand zur Niederschrift von 23.07.2026 – fehlende Informationen
Durch die Fraktion Gemeinsam für Neustadt und Erlach wird der Einwand erhoben, dass in der genannten Niederschrift Informationen fehlen und manche Passagen durch die Schreibweise von den Bürgern, missverstanden werden könnten. Es wird beantragt, die Äußerungen einzelner Gemeinderatsmitglieder mit in die Niederschrift aufzunehmen.
Es ergeht der Beschluss die Aufnahme der namentlichen Wortmeldungen in die Niederschrift vom 23.07.2026 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 7 Persönlich beteiligt: 0
TOP 01 C – Antrag auf namentliche Abstimmung über die Verlegung des nichtöffentlichen TOP 9 in den öffentlichen Sitzungsteil
Gemeinderatsmitglied Väthröder stellt den Antrag auf eine namentliche Abstimmung und wünscht den TOP 9, welcher im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung besprochen werden soll, auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung zu nehmen, da die Bürger aus ihrer Sicht hierüber ebenfalls zu informieren seien.
Bürgermeister Kimmel teilt mit, dass es sich bei genanntem TOP 9 lediglich um eine Vorinformation handelt, welche derzeit noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Zu gegebenem Anlass wird dieser Tagesordnungspunkt in einer öffentlichen Sitzung bzw. einer Bürgerversammlung angesprochen werden.
Gemeinderatsmitglied Väthröder beantragt eine namentliche Abstimmung über die Verlegung des nichtöffentlichen TOP 9 in den öffentlichen Teil der Sitzung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 7 Persönlich beteiligt: 0
TOP 02 – Beratung und Beschlussfassung über die Änderung von § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat für die ,,Art der Bekanntmachungen''
§ 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat für die „Art der Bekanntmachungen“ wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wie folgt geändert:
“§ 34 Art der Bekanntmachung
(1)
1 Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde (Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main) zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.neustadt-erlach.de/rathaus/bekanntmachungen/ bekanntgegeben wird. 2 Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3 Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. 4 Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
(2)
1 Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung unter der in Absatz 1 Satz 1 genannten Internetadresse und zusätzlich durch Anschlag an der Gemeindetafel. 2 Die Gemeindetafeln befinden sich am Dorfplatz, Megingaudstraße in Neustadt a.Main und an der Gemeindekanzlei, Erlacher Str. 18 in Erlach a.Main. (3) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art.26 Abs.2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.“
Gemeinderatsmitglied Frank Heim merkt an, dass es aus seiner Sicht vor Beschlussfassung sinnvoll ist, die Barrierefreiheit der Homepage herzustellen, damit auch Bürger mit kognitiven Einschränkungen die Möglichkeit haben, sich über entsprechende Bekanntmachungen zu informieren. Weiter merkt er an, dass ein Datenschutzbeauftragter im Impressum fehle.
Nach Ersuchen von Gemeinderatsmitglied Frank Heim wird, die Abstimmung bis zur Behebung der genannten Punkte aufgeschoben.
Der Gemeinderat stimmt der Aufschiebung der Beschlussfassung zur Änderung des §34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat „Art der Bekanntmachung“ zu.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0
TOP 03 – Information über die Reform des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung (BayKiBiG)
Bürgermeister Kimmel informiert über die wesentlichen Elemente der BayKiBiG Reform und mögliche Auswirkungen auf die gemeindliche Einrichtung. Wesentliche Ziele der Reform zum 01.01.2027 sind die Steigerung der staatlichen Betriebskostenförderung und die Entbürokratisierung. Die staatliche Betriebskostenförderung wird über den Qualitätsbonus erhöht. Finanziert wird diese Erhöhung durch zusätzliche Mittel, die aus der Abschaffung des bayerischen Familien- und Krippengeldes freiwerden. Im Zuge der Reform wird der sog. Elternbeitragszuschuss aufgehoben. Bisher wurden die Elternbeiträge vom Freistaat mit 100,00 € pro Kind (3 – 6 Jahre) bezuschusst. Alle Einrichtungen waren verpflichtet, die Elternbeiträge um diese 100,00 € zu ermäßigen. Diese Verpflichtung fällt ab 01.01.2027 weg. Aufgrund des neuen Finanzierungsmodells werden Träger ihre Beitragsstruktur prüfen und neu strukturieren müssen.
Bürgermeister Kimmel teilt mit, dass durch die Reform des BayKiBiG die Gemeinde über die Anpassung der Kindergartengebühren (in Kraft seit 2021) nachdenken müsse.
TOP 04 – Bauangelegenheiten
TOP 04 A – Beratung und Beschlussfassung über die Verlegung einer Nahwärmeleitung über gemeindlichen Grund im Ortsteil Erlach
Der Bauherr beabsichtigt, die künftige Wärmeversorgung seines Gebäudes über eine unterirdische Nahwärmeleitung an ein schräg gegenüberliegendes Nachbargrundstück herzustellen. Die Verlegung der Nahwärmeleitung im Nelkenweg (Erlach) soll von FlNr. 202/22 zu FlNr. 202/26 erfolgen. Hierzu ist die Querung der öffentlichen Straße und somit gemeindlichem Grund mit der FlNr. 202/29 notwendig. Die Verlegung der Leitung soll unterirdisch in offener Bauweise erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung sollten unterirdische Querungen von gemeindlichem Grund zur Anbindung von privaten Versorgungsleitungen grundsätzlich nicht in offener Bauweise erfolgen, sondern mittels geeigneten sonstigen Verfahrens (Pressen, Bohren, Schießen) hergestellt werden. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands der besagten Straße, kann im Einzelfall einer offenen Bauweise zugestimmt werden. Es ist zu bedenken, dass bereits einige Versorgungsleitungen in der Straße „Nelkenweg“ liegen. Eine Spartenauskunft vor Baubeginn ist deshalb unerlässlich und muss von Bauherrenseite bei den zuständigen Stellen eingeholt werden. Die Kosten der Leitungsverlegung, die Eintragung der Grunddienstbarkeiten und die notarielle Beurkundung trägt der Bauherr. Für eventuell entstehende Schäden haftet der Bauherr.
Dem Bauherrn wird gestattet, die Nahwärmeleitung von FlNr. 202/22 zu FlNr. 202/26 zur Anbindung
an die Wärmeversorgung des Nachbargebäudes zu verlegen. Auf gemeindlichem Grund mit FlNr. 202/29 muss die Querung unterirdisch erfolgen. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands der Straße wird einer offenen Bauweise zugestimmt. Die Kosten der Leitungsverlegung, die Eintragung der Grunddienstbarkeiten und die notarielle Beurkundung trägt der Bauherr. Für evtl. entstehende Schäden haftet der Bauherr.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0
TOP 04 B – Beratung und Beschlussfassung über den Breitbandausbau im Gemeindegebiet
Antragstellung der Gemeinde Neustadt a.Main in der Gigabit-RL 2.0 Angesichts der aktuellen Entwicklung, dass der ursprünglich geplante eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau im Gemeindegebiet nicht umgesetzt wird, ist eine Neuausrichtung der Ausbaustrategie hin zu einem geförderten Ausbau erforderlich.
Die Gigabit-RL 2.0 bietet mit Kofinanzierung des Landes eine Förderquote von 90 %, mit der die Wirtschaftlichkeitslücke eines privaten Netzbetreibers bei der Erschließung der unterversorgten Adressen im Gemeindegebiet mit einem zukunftsfähigen Hochleistungs-Gigabitnetz gedeckt werden.
Der entsprechende Förderantrag muss bis zum 15.09.2026 eingereicht werden.
Zur fachlichen Begleitung dieses komplexen Verfahrens ist die Beauftragung eines spezialisierten Beratungsbüros erforderlich. Das Büro Dr. Först Consult (Würzburg) verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Förderverfahren im Bereich des Breitband- und Glasfaserausbaus und hat bereits zahlreiche Kommunen erfolgreich begleitet. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt über das separate Beratungsförderprogramm des Bundes. Dieses Programm ermöglich eine Förderung von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für vorbereitende Beratungsleistungen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bewilligung und Mittelabruf, sodass die entsprechenden Ausgaben zunächst durch die Gemeinde vorzufinanzieren sind. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die entstehenden Kosten für Beratungsleistungen vollständig durch Bundesmittel gedeckt werden.
Der weitere Ablauf für den Einstieg und das Förderverfahren selbst stellt sich wie folgt dar: – Vorbereitung und Einreichung eines Förderantrags (bis zum 15.09.2026) – Erhalt eines vorläufigen Förderbescheids (voraussichtlich Ende 2026) – Durchführung eines Auswahlverfahrens (Ausschreibung, Angebotswertung) – Konkretisierung des Förderbescheids anhand der Ergebnisse der Ausschreibung – Beginn der Bauphase (realistisch nicht vor 2029)
In der Markterkundung wurde bereits für 544 Adressen eine Unterversorgung und Förderfähigkeit nachgewiesen.
Im Rahmen der Antragsstellung auf den vorläufigen Zuwendungsbescheid erfolgt eine Kostenschätzung des möglichen Förderprojekts anhand von 6.000 € je förderfähiger Adresse.
Die geschätzten Gesamtkosten ergeben sich aus den Ergebnissen des Markterkundungsverfahrens und betragen 3.264.000,00 €. Der geschätzte kommunale Eigenanteil von 10% daran beträgt 326.400,00 €.
Gemeinderatsmitglied Väthröder fragt nach, ob hierfür überhaupt Bedarf bestehe.
Bürgermeister Kimmel teilt mit, dass er in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die fehlende Leistung angesprochen wurde. Die Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder ist sich einig, dass dieser Bedarf besteht und so die Gemeinde ebenfalls attraktiver für Unternehmen und Home-Office wird.
Das Förderverfahren nach der Gigabit-RL 2.0 fortzuführen und einen Förderantrag für die im Markterkundungsverfahren als förderfähig bzw. unterversorgt ermittelten Adressen zu stellen. Die Verwaltung beauftragt, das Büro Dr. Först Consult mit der fachlichen Begleitung des Förderverfahrens.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0
TOP 05 – Information über den Vertreter der Gemeinde Neustadt a.Main im Kreisseniorenbeirat
Die Gemeinde kann aus dem Ortsteil Neustadt einen Vertreter zum Kreisseniorenbeirat entsenden. Ein erstes Treffen des genannten Beirats findet am 23.09.2026 in Karlstadt statt. Es hat sich eine Bürgerin – die bereits in der lokalen Seniorenarbeit tätig ist – bereit erklärt, für die Gemeinde an diesem Treffen teil zu nehmen. 2. Bürgermeisterin Selke beabsichtigt, für die Gemeinde im Ortsteil Erlach eine Stellvertretung zu finden.
TOP 06 – Information über die erste Ausschusssitzung für Familie, Soziales und Dorfentwicklung vom 26. Mai 2026
Bürgermeister Kimmel informiert über die Ergebnisse des nur beratenden Ausschusses und wünscht Rückmeldungen seitens des Gemeinderats.
TOP 06 A – Kontakt zwischen Gemeinde und Kindergarten
Im Ausschuss gab es die Überlegung einen intensiveren Kontakt zwischen der Gemeinde und dem gemeindlichen Kindergarten aufrecht zu erhalten. Mit Michael Hofmann und Lisa Gruber gibt es bereits auch zwei Personen aus dem Gremium, die sich hierfür bereit erklären.
Aus dem Gemeinderat erfolgt der Wunsch, dass in regelmäßigen Abständen auch ein Austausch im Gemeinderat zur Information stattfindet.
TOP 06 B – Einführung „Dorfapp“ / Infokanal
Ein weiterer Punkt war die Überlegung der Einführung einer DorfApp oder eines Infokanals. Der Gemeinderat ist sich einig, dass eine „DorfApp“ vermutlich zu kostenaufwendig ist. Hier würde sich ein Info-Kanal beispielsweise über WhatsApp anbieten, in welchem wichtige Informationen durch die Gemeinde schnell kommuniziert werden könnten. Diese Möglichkeit möchte Bürgermeister Kimmel rechtlich abklären.
Gemeinderatsmitglied Väthröder merkt an, dass die neue Homepage aktuell gehalten werden sollte, unter anderem mit dem Vorschlag auch Artikel und Bilder von Veranstaltungen dort einzustellen.
TOP 06 C – Einführung einer Patenschaft für die Brunnen
Im Ausschuss wurde über eine Patenschaft für die Brunnen gesprochen. Für den Pfalzbrunnen in der Siedlung hatten sich bereits Gemeinderatsmitglieder Frank Heim und Frank Schwarzenau in der Gemeinderatsitzung vom 07.05.2026 bereit erklärt, eine Patenschaft zu übernehmen. Für den Brunnen an der Hauptstraße hat sich der Gemeindebürger André Pireau bereit erklärt. Für den Brunnen unterhalb des Kindergartens/Pfarrheim (Krone-Brunnen) wird aktuell noch ein Pate gesucht. Aus dem Ausschuss kommt der Vorschlag, dass dies eventuell die Jagdgenossen übernehmen könnten. Bei einem nächsten Treffen der Jagdgenossen, wird dies durch Bürgermeister Kimmel angesprochen. Aus dem Gemeinderat kommt die Anmerkung, dass Gemeindebürger Michael Pfeuffer gefragt werden könnte, ob dieser sich dem Brunnen annehmen würde.
TOP 06 D – Wunschbox für Kinder/Jugendliche
Die Wunschbox wurde dem Gemeinderat bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.07.2026 vorgestellt. Die fünf Gewinner-Bilder aus dem Malwettbewerb, anlässlich des Hafenfests im Juni, sind nun an der Box angebracht. Der Ausschuss wünscht sich einen geeigneten Platz, welcher für die Kinder und Jugendlichen gut zugänglich ist. Bis auf Weiteres verbleibt die Box vorerst im Rathaus.
Von Gemeinderatsmitglied Väthröder kommt die Anmerkung, die übrigen Bilder des genannten Malwettbewerbs ebenfalls der Öffentlichkeit zu präsentieren. Beispielsweise im Rathaus mittels Anbringens an der Glastüre oder Aufhängen an einer Wäscheleine. Auch wäre die Veröffentlichung ohne Namen auf der Homepage eine Möglichkeit.
Der Gemeinderat beschließt, die Bilder des Malwettbewerbs im Rathaus auszustellen und auf der Gemeindehomepage zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Persönlich beteiligt: 0
TOP 06 E – Spielplatz Hauptstraße
Im Ausschuss wurde über den Spielplatzprüfbericht gesprochen. In diesem wurde u. a. moniert, dass am Spielplatz Hauptstraße der direkte Zugang zum See möglich ist, welcher eine Gefahr für die
Kinder darstellt. Hier ist ein Zaun am Spielplatz zu errichten, der den direkten Zugang zum See unterbindet. Der Ausschuss hat die Überlegung dies in Eigenleistung mit Hilfe von freiwilligen Gemeindebürgern zu ermöglichen.
Gemeinderatsmitglied Schwab macht den Vorschlag, ähnlich wie bei den Brunnen-Patenschaften vorzugehen. Eventuell ist es möglich, für die Fertigung des Zaunes am Spielplatz, in Form einer Spende, eine ortsansässige Firma zu gewinnen. Weiter würde am Juze noch ein Zaun des provisorischen Kindergartens stehen, wovon möglicherweise Material hierfür verwendet werden könne.
Bürgermeister Kimmel greift vor, dass das Geländer in der Spessartstraße erneuert werden muss. Hierfür werden aktuell Angebote von drei verschiedenen Firmen eingeholt. Gegebenenfalls ist die Firma, welche am Ende den Zuschlag erhält, bereit, bei dem Zaun um den See, Material zu spenden.
TOP 06 F – Bolzplatz neben Spielplatz Hauptstraße
Der Bolzplatz neben dem Spielplatz an der Hauptstraße steht im Eigentum der Gemeinde. Dieser ist jedoch bereits sehr mit Unkraut zugewuchert. Durch den Bauhof wurde ein Eisengitter zum Abziehen des Platzes beschafft, mit welchem der Platz in regelmäßigen Abständen abgezogen werden kann.
TOP 06 G – Führungen/Besichtigungen im Ort
Eine Anregung aus dem Ausschuss ist eine Art historische Führung durch den Ort anzubieten. Es hat sich bereits eine Person aus der Gemeinde bereit erklärt, einen historischen Part für die gemeindliche Homepage zur erstellen. Eventuell sind durch diese Person auch Führungen im Ort möglich.
TOP 06 H – Öffentlicher Bücherschrank
Im bereits geschlossenen Dorfladen gab es, auf Anregung des Ausschusses an den Betreiber, für einen kurzen Zeitraum, einen öffentlichen Bücherschrank. Da der Dorfladen nun nicht mehr existiert würde ein neuer und frei zugänglicher Platz benötigt. Aus dem Gemeinderat kommen die Anmerkungen, dass das große Dach am Dorfplatz möglicherweise ausreichend sei, bzw. dass der Bücherschrank in anderen Gemeinden eine alte Telefonzelle ist, welche wetterfest wäre. Bürgermeister Kimmel möchte sich über die Möglichkeiten der Beschaffung einer solchen alten Telefonzelle informieren.
TOP 06 I – Walderlebnispfad oder Ähnliches
Im Ausschuss wurde beraten, ob für die Gemeinde ein Walderlebnispfad, Klanggarten, oder Waldstück mit verschiedenen Mitmachstationen in Frage käme.
Gemeinderatsmitglied Schwab weist auf die Verkehrssicherungspflicht beispielsweise wg. Baumsturz hin. Gerade aufgrund der immer wiederkehrenden Trockenphasen ist der Zustand einzelner Bäume
oft schwer einschätzbar. Diese Problematik bestünde ebenfalls bei einer am Waldrand gelegenen Wiese.
Weiter wird angemerkt, dass ein solcher Pfad oder ähnliches einer gewissen Pflege bedürfe, welche aktuell aufgrund von Personalknappheit vermutlich nicht vom Bauhof geleistet werden könne.
Auch sei ebenfalls zu bedenken, dass in näherer Zukunft mit dem Bau der Windkraftanlagen begonnen werde. Eine Gestaltung eines solchen Projekts wäre nach Abschluss dieser Bauarbeiten vernünftiger.
Eventuell wären geführte kurze Touren für Kinder/Erwachsene durch den Gemeindewald mit einer Fachkraft eine Alternative. Das Gremium kommt überein, diese Ideen derzeit nicht zu priorisieren.
TOP 06 J – Schaukel für Klosterareal
Im Ausschuss wird überlegt am Klosterareal eine Schaukel zu errichten. Dies ist jedoch nun hinfällig, da der Dorfladen und Biergarten bereits geschlossen sind.
TOP 07 – Verschiedenes
TOP 07 A – Arbeiten am Dükerschacht
Bürgermeister Kimmel berichtet über eine defekte Ringraumdichtung am Dükerschacht. Es erfolgte ein Vorort-Termin mit Hr. Roßmann (BaurConsult), dem Bauhofleiter und den Stadtwerken Lohr. Die Trinkwasserleitung ist intakt und es ist, nach Aussage von Herrn Roßmann, nicht ungewöhnlich, dass sich in der Schutzröhre Wasser sammelt. Es wurde festgestellt, dass die Ringraumdichtung durch den Druck vom Wasser geschädigt wurde. Die Dichtung wurde repariert und das eingelaufene Mainwasser aus dem Dükerschacht gepumpt. Nach ca. drei Wochen wurde jedoch erneut einlaufendes Mainwasser festgestellt. Somit hat sich gezeigt, dass für eine dauerhafte Lösung die Ringraumdichtung auszutauschen ist. Die Ringraumdichtung wird nun durch die Fa. Brand Bau, welche auch beim Bau der Trinkwasserversorgung mitgewirkt hat, komplett ausgetauscht. Die Maßnahme hat keinen negativen Einfluss auf Trinkwasserversorgung des Ortsteils Erlach. Durch den Austausch sind zudem keine unverhältnismäßig großen Kosten zu befürchten.
TOP 07 B – Trinkwassersituation-Quellschüttung
Am 29.07.2026 und am 08.09.2026 fand je ein Besprechungstermin mit Herrn Markus Emmert, Stadtwerke Lohr, hinsichtlich der Trinkwasserthematik statt.
Überprüft wurden die beiden Quellen im Wald: Neuhöllbrunnquelle und Zwitzgrundquelle.
Die Peaks der beiden Quellen sind immer zeitversetzt zur Schneeschmelze und bringen daraus das Wasser für das ganze Jahr.
Im übrigen Teil des Jahres ist die Neuhöllbrunnquelle, erstmalig in diesem Sommer, aufgrund der anhaltenden Trockenheit fast versiegt.
Aktuell werden zwei Hochbehälter mit einer Wasserfüllhöhe von 3,40 m gespeist. Bei einem Füllstand unter drei Meter wird mit Quellwasser aufgefüllt.
Derzeit werden nur 2,6 Liter/Sekunde, geschuldet durch die Trockenheit, gefördert. Der normale Durchschnitt läge bei etwa 6 – 8 Liter/Sekunde). Das Wasser wird komplett aufbereitet und reicht für ca. 225 qm Wasser pro Tag.
Gegenwärtig werden im Schnitt ca. 145 qm Wasser pro Tag von den Gemeindebürgern benötigt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich hierbei aufgrund der Ferienzeit um einen rückläufigeren Verbrauch handelte. Herausgestochen hat am 06.09.2026 ein Verbrauch mit 215 qm Wasser am Tag. Dem lag ein Wasserrohrbruch zu Grunde. Da die Quellen derzeit sehr wenig schütten, müssen die Wasserrohrbrüche zeitnah gefunden und behoben werden, damit der Verbrauch von 225 qm nicht überschritten wird. Die Behebung der Wasserrohrbrüche erfolgt nach wie vor durch die Stadtwerke Lohr.
Es wird weiterhin auf einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser hingewiesen. Die Trinkwasserampel steht aktuell noch auf Gelb. Sollten die beiden Quellen jedoch noch weniger schütten oder der Wasserverbrauch steigen, wird diese vermutlich auf Rot umgestellt werden müssen. Eine Prognose über die zukünftige Schüttung, auch in den nächsten Jahren, ist nicht möglich.
Gemeinderatsmitglied Heim fragt was passiere, wenn nicht mehr genügend Wasser geschüttet wird. Bürgermeister Kimmel informiert, es wurde vertraglich festgehalten, dass ein Anschluss an das Fernwassernetz jederzeit möglich ist.
Weiter teilt Bürgermeister Kimmel mit, dass er eine Begehung der Quellen, des Wasserhauses und des Bauhofes für den Gemeinderat vorsehe. Bei Bedarf kann dies sowohl vor einer Gemeinderatssitzung erfolgen, aber auch ein separater Termin ist nicht ausgeschlossen.
TOP 07 C – Aktueller Stand zum Geländer am Bachlauf in der Spessartstraße
Bereits in der letzten Sitzung wurde der Gemeinderat darauf hingewiesen, dass das Geländer in der Spessartstraße vorerst provisorisch repariert wurde.
Aktuell werden dazu Angebote eingeholt. Seitens eines Anbieters liegt bereits auch ein Mustergeländer zur Anschauung im Sitzungssaal bereit.
Gemeinderatsmitglied Heim merkt an, dass vor der Beauftragung alle relevanten Bestimmungen und Vorschriften seitens der Höhe und dem Aufbau des Geländers geprüft werden müssen. Bürgermeister Kimmel geht zwar davon aus, dass ein Auftragsnehmer die geltenden Vorschriften zu berücksichtigen habe und auch dafür hafte, er wird die Anmerkungen jedoch gerne an die entsprechenden Firmen weitergeben.
TOP 07 D – Verkehrsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Parksituation
In der vergangenen Sitzung wurde durch 3.Bürgermeisterl Hoffmann darauf hingewiesen, dass es immer wieder vermehrt zu Verkehrsproblemen aufgrund der Parksituation u. a. bei der Einfahrt Tannäcker/Gewerbegebiet gibt. Weiter gibt es diese Verkehrsprobleme an der Einfahrt in die Hauptstraße im Bereich der Bahnhofstraße. Eine Stichstraße am Triebweg möchte die Gemeinde nur für Anlieger freigeben.
Bürgermeister Kimmel hatte bereits mit dem Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main ein Gespräch bezüglich der Parksituation Bahnhofstraße und Gewerbegebiet Tannäcker sowie der Stichstraße am Triebweg.
Es wird über ein entsprechendes Parkverbot oder eine Einfahrt nur für Anlieger nachgedacht. Bürgermeister Kimmel möchte die Möglichkeit der Beschilderung mit der Polizei abstimmen. Dafür soll kurzfristig ein Termin erfolgen.
TOP 07 E – Verkaufswagen auf gemeindlichen Flächen
Der „Wombicher Beck“beabsichtigt einen mobilen Verkaufswagen an der Turnhalle aufzustellen. Verkaufstage wären Mo, Mi, Sa in den Morgenstunden von 06:00 – 10:30 Uhr. Bürgermeister Kimmel wurde von Herrn Hilmar Ullrich (Genossenschaftsvertreter) mitgeteilt, dass an jedem ersten Samstag im Monat der mobile Verkaufswagen auf dem Markt in Lohr vertreten sei. Hier würde sich der Verkaufstag auf den Freitag verschieben. Derzeit läuft für die genannten Verkaufstage ein Personalgesuch. Arbeitgeber ist der „Wombicher Beck“. Die Gemeinde unterstützt lediglich, im Interesse ein Versorgungsangebot für die Bürger zu schaffen, bei der Personalsuche. Sobald ausreichend Personal zur Verfügung steht, kann mit dem Verkauf begonnen werden.
TOP 07 F – Landschaftspflegemaßnahme am Hornungsberg bei Neustadt
Bürgermeister Kimmel informiert über das Schreiben des Landschaftspflegeverband Main-Spessart e.V. vom 13.08.2026 zu Landschaftspflegemaßnahmen 2026 „Offenhaltung Trittsteine auf Buntsandstein 2026, MSP-2026-L0010“ und den dazugehörigen Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 07.05.2026. Die Maßnahme betrifft u. a. die FlNrn. 1052 u. 1053 der Gemarkung 575 Gemeinde Neustadt a.Main, welche sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Die gemeindlichen Flurstücke entsprechen etwa 60 % der Gesamtfläche. Für den genannten Bereich ergibt sich nachfolgende Bewilligung:
Arbeits- und Maschinenkosten (Hornungsberg Neustadt) 4.046,00€ Abwicklungskosten LPV (20% von 4.046,00 €) 809,20€ Gesamtkosten der Pflege Hornungsberg/Neustadt 4.855,20€ Fördersatz der Regierung von Ufr. (70 %) 3.398,64€ Eigenanteil LPV (30 %) 1.456,56€ Die Landschaftspflegemaßnahmen sind aktuell noch nicht komplett abgeschlossen, da diese während der starken Trockenphase pausierten. Der Kostenanteil der Gemeinde beträgt maximal 873,94 €.
TOP 07 G – Aufstellung einer DHL-Packstation
Bürgermeister Kimmel teilt mit, dass ein Gemeindebürger per E-Mail angefragt hat, ob eine DHL-Packstation in der Gemeinde aufgestellt werden könne.
Im Gremium stellt sich die Frage, ob hierfür überhaupt Bedarf besteht. Weiter ob es auch für den Ortsteil Erlach angedacht wäre und welche möglichen Standorte in Frage kämen.
Bürgermeister Kimmel teilt mit, dass ein Stromanschluss notwendig ist und mit Pachteinnahmen von max. 800,00 €/Jahr gerechnet werden könnte. Die Gemeinderatsmitglieder mögen über den Bedarf und mögliche Standorte nachdenken, damit nochmals darüber beraten werden kann.
Im Anschluss folgte eine nichtöffentliche Sitzung!
